Definition: Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich geregelte Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Sie wurde in Deutschland mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt, um den Ausbau von Photovoltaikanlagen und anderen regenerativen Energiequellen zu fördern. Betreiber einer PV-Anlage erhalten für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) Solarstrom eine festgelegte Vergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage.
Die Höhe der Einspeisevergütung ist abhängig von verschiedenen Faktoren, darunter:
Anlagengröße (bis 10 kWp, 10–40 kWp, über 100 kWp)
Art der Einspeisung (Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung)
Vergütungssätze zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Grundsätzlich gibt es zwei Modelle der Einspeisung:
- Volleinspeisung: Die gesamte erzeugte Solarenergie wird ins öffentliche Netz eingespeist, der Betreiber erhält eine höhere Vergütung pro kWh.
- Überschusseinspeisung: Ein Teil des erzeugten Stroms wird selbst genutzt, nur der überschüssige Strom wird ins Netz eingespeist und vergütet.
Die Einspeisevergütung ist ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen und ermöglicht es Betreibern, ihre Investitionskosten langfristig zu refinanzieren. Mit den sinkenden Vergütungssätzen gewinnt jedoch der Eigenverbrauch zunehmend an Bedeutung, da selbst genutzter Solarstrom günstiger ist als Netzstrom.
Warum gibt es eine Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung wurde eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien gezielt zu fördern und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren. Sie stellt einen wirtschaftlichen Anreiz für private Haushalte, Unternehmen und Kommunen dar, in Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zu investieren und überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen.
1. Förderung der Energiewende und CO₂-Reduktion
Die Einspeisevergütung trägt dazu bei, den Anteil von erneuerbaren Energien am Strommix kontinuierlich zu erhöhen.
Durch den Ausbau von Photovoltaik wird der CO₂-Ausstoß gesenkt, was zur Erreichung der Klimaziele beiträgt.
Eine dezentrale Energieversorgung wird gefördert, wodurch die Stromnetze entlastet werden.
2. Wirtschaftlicher Anreiz für Investitionen in Photovoltaik
Die garantierte Vergütung über 20 Jahre sichert eine planbare Refinanzierung der Investitionskosten einer PV-Anlage.
Betreiber von Solaranlagen erhalten für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde (kWh) eine feste Vergütung, die sich nach dem Inbetriebnahmezeitpunkt und der Anlagengröße richtet.
Besonders für gewerbliche Betreiber und größere PV-Anlagen kann die Volleinspeisung finanziell attraktiv sein.
3. Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern und Importen
Der Ausbau der Solarenergie reduziert die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie Gas oder Kohle.
Eine stärkere Nutzung von Solarstrom macht die Stromversorgung resistenter gegen Energiepreisschwankungen und geopolitische Krisen.
4. Unterstützung der Netzstabilität durch dezentrale Stromerzeugung
Viele kleine PV-Anlagen speisen Strom ins Netz ein und sorgen für eine gleichmäßigere Energieverteilung.
In Verbindung mit intelligenten Netzen (Smart Grids) kann Solarstrom gezielt eingesetzt werden, um Lastspitzen auszugleichen.
Wie funktioniert die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist ein gesetzlich geregelter Mechanismus, der Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) für den in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom entlohnt. Sie ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt und garantiert für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) Solarstrom eine feste Vergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage.
1. Anmeldung und Netzanschluss der PV-Anlage
Um eine Einspeisevergütung zu erhalten, müssen PV-Anlagenbetreiber bestimmte Schritte durchlaufen:
Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (Pflicht für alle PV-Anlagen).
Meldung der Anlage beim Netzbetreiber, der die Einspeisung in das Stromnetz koordiniert.
Installation eines Zweirichtungszählers, der den eingespeisten Strom misst und dokumentiert.
2. Vergütungsmodell: Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung
Die Einspeisevergütung kann in zwei verschiedenen Modellen genutzt werden:
Volleinspeisung:
- Die gesamte erzeugte Solarenergie wird ins öffentliche Netz eingespeist.
- Betreiber erhalten eine höhere Einspeisevergütung, da kein Eigenverbrauch stattfindet.
- Besonders attraktiv für gewerbliche Betreiber großer PV-Anlagen.
Überschusseinspeisung:
- Der selbst erzeugte Strom wird vorrangig im eigenen Haushalt oder Unternehmen genutzt.
- Nur der überschüssige Solarstrom wird ins Netz eingespeist und vergütet.
- Dieses Modell ist für private Haushalte mit Eigenverbrauch besonders wirtschaftlich.
3. Berechnung der Einspeisevergütung
Die Vergütungshöhe ist abhängig von:
Leistung der PV-Anlage (kWp): Staffelung nach Anlagengröße (z. B. bis 10 kWp, 10–40 kWp).
Datum der Inbetriebnahme: Die Höhe der Vergütung wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgelegt und bleibt für 20 Jahre konstant.
Aktuelle EEG-Vergütungssätze: Die Tarife ändern sich regelmäßig und werden von der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
4. Auszahlung der Einspeisevergütung
Der Netzbetreiber vergütet die eingespeisten Kilowattstunden gemäß dem aktuellen EEG-Tarif.
Die Vergütung erfolgt meist monatlich oder quartalsweise auf Basis der Zählerstände.
Bei gewerblichen Anlagen kann die Einspeisevergütung steuerlich relevant sein (Umsatzsteuer, Einkommenssteuer).
Volleinspeisung vs. Überschusseinspeisung
Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) können zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisungwählen. Die Entscheidung beeinflusst die Wirtschaftlichkeit der Anlage, da sie sich direkt auf die Einspeisevergütung, den Eigenverbrauch und die Stromkostenersparnis auswirkt.
1. Volleinspeisung: Maximale Einspeisevergütung ohne Eigenverbrauch
Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Solarstrom ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Der Betreiber nutzt den selbst produzierten Strom nicht direkt, sondern erhält eine höhere Einspeisevergütung pro eingespeister Kilowattstunde (kWh).
Vorteile:
- Höhere Vergütungssätze im Vergleich zur Überschusseinspeisung
- Kein Eigenverbrauchsmanagement notwendig, da der gesamte Strom verkauft wird
- Attraktiv für Gewerbebetriebe oder Anlagen mit hoher Stromproduktion
- Keine Abhängigkeit von Eigenverbrauchsverhalten
Nachteile:
- Kein Vorteil durch Einsparung von Netzstromkosten, da der gesamte Bedarf weiterhin aus dem Netz bezogen wird
- Potenzielle Abhängigkeit von sinkenden Einspeisevergütungssätzen
- Geringere Unabhängigkeit vom Strommarkt
2. Überschusseinspeisung: Eigenverbrauch optimieren, Reststrom verkaufen
Bei der Überschusseinspeisung wird der Solarstrom zuerst für den Eigenverbrauch genutzt. Nur der überschüssige Strom, der nicht sofort verbraucht wird, wird ins Netz eingespeist und entsprechend vergütet.
Vorteile:
- Maximale Einsparung der Stromkosten, da weniger Netzstrom gekauft werden muss
- Höhere Wirtschaftlichkeit, weil Eigenverbrauch meist rentabler ist als Einspeisung
- Erhöhte Unabhängigkeit von Strompreiserhöhungen
- Möglichkeit zur Integration eines Batteriespeichers zur weiteren Optimierung
Nachteile:
- Geringere Einspeisevergütung im Vergleich zur Volleinspeisung
- Erfordert ein gutes Energiemanagement, um den Eigenverbrauch zu maximieren
- Wirtschaftlichkeit hängt von individuellen Verbrauchsprofilen ab
3. Wann lohnt sich welche Option?
Kriterium | Volleinspeisung | Überschusseinspeisung |
---|---|---|
Einspeisevergütung | Höher pro kWh | Geringer pro kWh |
Eigenverbrauch | Nicht möglich | Maximiert Kostenersparnis |
Wirtschaftlichkeit | Lohnenswert bei hoher Einspeiseleistung | Lohnenswert bei hohem Stromverbrauch |
Unabhängigkeit | Vollständig vom Netz abhängig | Teilweise autark durch Eigenstrom |
Wirtschaftlichkeit der Einspeisevergütung
Die Wirtschaftlichkeit der Einspeisevergütung hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Höhe der Vergütungssätze, die Anlagengröße, der Eigenverbrauchsanteil und die Entwicklung der Strompreise. Während die Volleinspeisung durch höhere Vergütungssätze attraktiv sein kann, ist die Überschusseinspeisung oft wirtschaftlicher, da selbst genutzter Solarstrom günstiger ist als Netzstrom.
1. Einspeisevergütung vs. Eigenverbrauch: Was ist wirtschaftlicher?
- Einspeisevergütung: Betreiber erhalten für den ins Netz eingespeisten Strom eine feste Vergütung pro kWh über 20 Jahre (EEG-Regelung).
- Eigenverbrauch: Jede selbst verbrauchte kWh reduziert die Stromkosten, da Netzstrom deutlich teurer ist als die aktuelle Einspeisevergütung.
Vergleich | Einspeisevergütung (€/kWh) | Netzstrompreis (€/kWh) | Ersparnis durch Eigenverbrauch |
---|---|---|---|
Ø Einspeisevergütung 2024 | 8–12 Cent | 30–40 Cent | 22–32 Cent pro kWh |
Fazit: Eigenverbrauch ist wirtschaftlich attraktiver als die Einspeisung, weil selbst genutzter Solarstrom höhere Einsparungen bringt als die Vergütung pro kWh.
2. Amortisation einer PV-Anlage mit Einspeisevergütung
Die Amortisationszeit einer PV-Anlage mit Einspeisevergütung liegt im Durchschnitt zwischen 8 und 12 Jahren, abhängig von:
Anschaffungskosten der Anlage
Eigenverbrauchsquote (je höher, desto schneller amortisiert sich die Anlage)
Förderungen und steuerliche Vorteile
Eine hohe Eigenverbrauchsquote verkürzt die Amortisationszeit, da der Bezug von teurem Netzstrom minimiert wird.
3. Wirtschaftlichkeit von Volleinspeisung vs. Überschusseinspeisung
- Volleinspeisung lohnt sich, wenn die gesamte PV-Leistung ins Netz eingespeist wird und keine Möglichkeit für Eigenverbrauch besteht (z. B. bei großen Gewerbeanlagen).
- Überschusseinspeisung ist wirtschaftlicher, wenn der Betreiber einen Teil des Stroms selbst nutzt und nur den Rest einspeist.
4. Einfluss der Strompreisentwicklung auf die Einspeisevergütung
Steigende Netzstrompreise machen Eigenverbrauch rentabler.
Sinkende Einspeisevergütung macht Volleinspeisung weniger attraktiv.
Mit einem Batteriespeicher kann die Wirtschaftlichkeit weiter optimiert werden, indem mehr Solarstrom selbst genutzt wird.
Anmeldung und rechtliche Vorgaben für die Einspeisung
Die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz unterliegt bestimmten rechtlichen Vorgaben und Anmeldepflichten, die PV-Anlagenbetreiber einhalten müssen. Die korrekte Anmeldung stellt sicher, dass die Einspeisevergütung gezahlt wird und die Photovoltaikanlage gesetzeskonform in Betrieb geht.
1. Registrierung im Marktstammdatenregister
Pflicht für alle PV-Anlagen: Jede neue Photovoltaikanlage, unabhängig von Größe und Einspeisemodell, muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) registriert werden.
Frist: Die Registrierung muss innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme erfolgen.
Online-Anmeldung: Die Eintragung erfolgt über das Marktstammdatenregister-Portal der Bundesnetzagentur.
2. Anmeldung beim Netzbetreiber
Vor der Inbetriebnahme der Anlage muss der Netzbetreiber über die geplante Einspeisung informiert werden.
Der Netzbetreiber prüft, ob das öffentliche Stromnetz die Einspeisung aufnehmen kann und gibt eine Netzverträglichkeitsprüfung frei.
Nach erfolgreicher Prüfung wird die Anlage offiziell ans Netz angeschlossen und erhält eine Zählpunktnummer zur Erfassung des eingespeisten Stroms.
3. Installation eines Zweirichtungszählers
Für die Abrechnung der Einspeisevergütung ist ein Zweirichtungszähler erforderlich, der misst:
- Eingespeisten Strom ins öffentliche Netz
- Bezogenen Strom aus dem Netz
Der Messstellenbetreiber (meist der Netzbetreiber) stellt den geeigneten Zähler bereit oder muss durch den Betreiber beauftragt werden.
4. Steuerliche und rechtliche Anforderungen
Umsatzsteuerregelung: Seit 2023 sind PV-Anlagen bis 30 kWp von der Umsatzsteuer befreit, wodurch Betreiber bei Einspeisevergütungen keine Umsatzsteuer abführen müssen.
Gewerbliche Einstufung: Bei größeren PV-Anlagen kann die Einspeisung als gewerbliche Tätigkeit gewertet werden, wodurch eine Einkommensteuerpflicht entstehen kann.
Verpflichtung zur EEG-Umlage: PV-Anlagenbetreiber sind von der EEG-Umlage befreit, sofern die Anlage unter 30 kWp Leistung liegt.
5. Abschluss eines Einspeisevertrags
Nach erfolgreicher Anmeldung und Netzanschluss erhält der Betreiber einen Einspeisevertrag vom Netzbetreiber.
Dieser regelt die Vergütungssätze, Abrechnungsmodalitäten und Laufzeiten der Einspeisung.
Fazit: Lohnt sich die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung bleibt ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen, auch wenn die Vergütungssätze in den letzten Jahren gesunken sind. Ob sich die Einspeisung lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Eigenverbrauchsquote, die Anlagenleistung und die Strompreisentwicklung.
Lohnenswert für Volleinspeisung, wenn:
- Eine große PV-Anlage installiert wird, die ausschließlich Strom ins Netz einspeist.
- Die Vergütungssätze für Volleinspeisung über den Strombezugskosten liegen.
- Keine Möglichkeit besteht, den erzeugten Strom selbst zu nutzen.
Lohnenswert für Überschusseinspeisung, wenn:
- Der selbst erzeugte Strom vorrangig für den Eigenverbrauch genutzt wird, um Netzstromkosten zu sparen.
- Überschüssiger Strom wirtschaftlich ins Netz eingespeist wird.
- Ein Batteriespeicher die Eigenverbrauchsquote weiter steigert.
Einspeisevergütung weniger attraktiv, wenn:
- Die Anlage sehr klein ist und der erzeugte Strom vollständig selbst genutzt wird.
- Die Vergütungssätze weiter sinken, während die Strompreise steigen – wodurch Eigenverbrauch wirtschaftlich sinnvoller wird.